Stephan Rojko war von September 1940 bis Mai 1945 als Aufseher im Gestapogefängnis Kleine Festung Theresienstadt tätig. Wir zeichnen im nachherein den Werdegang eines Mannes auf, der von den Häftlingen der Kleinen Festung aufgrund seiner Brutalität und Unberechenbarkeit als „Henker von Theresienstadt“ bezeichnet wurde, führen die einzelnen Anklagepunkte während seines 1963 in Graz stattgefundenen Prozesses auf, um die Vielzahl und die Art der Morde aufzuzeigen, die Rojko in den dreieinhalb Jahren seiner Dienstzeit in Theresienstadt begangen hat.
Rojko wurde im Dezember 1910 in Hörbing nahe dem weststeirischen Deutschlandberg geboren. Sein Vater war als Schuhmachermeister tätig, er hatte elf Kinder zu versorgen. Stehpan Rojko besuchte acht Jahre lang die Volksschule, fand dann Arbeit in der Pfarre Deutschlandberg, wo er zeitweilig auch als Messner diente. Mit 17 wurde er das erste Mal Vater. Im Juli 1934, sein zweites Kind war eben ein Jahr alt, verteidigte er als Angehöriger einer paramilitärischen vaterländischen Organisation Deutschlandberg gegen marodierende Nazibanden und erhielt dafür eine Auszeichnung. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich bewarb sich Rojko 1940 bei der Schutzpolizei. Er wollte hiermit seiner Einberufung zur Wehrmacht entgehen und Geld für seine Alimentationspflichten verdienen. Seine Bewerbung wurde angenommen, seine nazifeindliche Vergangenheit konnte unentdeckt bleiben. Am 1. März 1941 erfolgte seine Einberufung nachdem er eine Woche zuvor das Stubenmädchen Cäcilia Feil geheiratet hatte.
Nach einer zweimonatigen Ausbildung an der Innsbrucker Polizeischule wurde er zur 4. Kompanie des Ausbildungsbataillons der Deutschen Schutzpolizei in Prag abkommandiert und den Gefängnissen St. Pankraz und Karlsplatz als Aufseher zugeteilt. Im September 1940 trat Rojko dann seinen Dienst als Aufseher und Verwaltungsbeamter in dem am 14. Juli 1940 eröffneten Gestapogefängnis Kleine Festung Theresienstadt an. Zusammen mit seiner Gattin, die zwei Jahre später ebenfalls als Aufseherin auf dem Frauenhof arbeiten sollte, bezog er eine Dienstwohnung im Herrenhaus der Festung.
Rojko hatte verschiedene Funktionen inne, hatte etwa ein Jahr lang das Kommando über die Verpflegungskartei und die Küche geführt. Dieses Kommando wurde ihm nach einem Zerwürfnis mit dem Kommandanten Jöckel genommen. Aufseher Hohaus wurde Jöckels Nachfolger. Rojko musste eine zeitlang als gemeiner Aufseher arbeiten, doch Jöckel muss Rojko bald verziehen haben, denn nach einer kurzen Tätigkeit zusammen mit dem Aufseher Wachholz in der Kleiderkammer wurde er Mitte 1943 Kommandant des I. Hofes, ab 1944 auch Kommandant des III. Hofes, nachdem seine Vorgänger Neubauer und Storch die Verwaltung der umfangreichen Landwirtschaft und die Oberaufsicht über die dort arbeitenden Häftlinge übernommen hatten. Die Übernahme des Kommandos auf dem I. Hof war verbunden mit einer Beförderung zum SS-Oberscharführer. Rojko, der in der sogenannten Hofverwaltung residierte, war von den Häftlingen bereits zu dieser Zeit wegen seiner Unberechenbarkeit gefürchtet. Er galt als Jöckels Liebling, weil er ohne Skrupel jeden seiner Befehle ausführte.
Seine ersten Mord soll Rojko bereits im Oktober 1940 begangen haben, als er einen jüdischen Häftling mit dem am Lauf gefassten Revolver niederschlug und dem am Boden liegenden Menschen tödliche Fußtritt versetzte.
Überlebende Häftlinge berichteten, daß Rojko die den toten Häftlingen herausgebrochenen Goldzähne in einem Gurkenglas sammelte, das auf dem Schreibtisch seiner Kanzlei stand. Er hatte immer einen Eichenstock dabei, den er rücksichtslos gegen die Häftlinge verwendete.
Einen seiner letzten Morde beging Rojko im April 1945, als sich Häftlinge aus einem Evakuierungstransport entlang einer Mauer auf dem Verwaltungshof aufstellen mussten. Als ein etwa 60 Jahre alter Mann aus der Reihe heraustrat, geriet Rojko in Zorn, riss eine Latte aus dem Einfriedungszaun und schlug sie dem Häftling mehrfach auf den Kopf. Als der Häftling zusammenbrach, schlug er weiter mit der Latte auf dem wehrlosen Häftling herum, brachte ihn dann mit Tritten gegen und auf den Kopf und in die Weichteile zu Tode (Aussage Franz Tschauder). Insgesamt wurden Rojko von Zeugen über 200 Tötungsdelikte zur Last gelegt.
Am 5. Mai flüchteten die Familien Jöckel, Schmidt, Wachholz und Rojko mit Sanitätswagen zunächst nach Lobositz (Lovosice). Von hier aus setzte Jöckel seine Flucht alleine fort. Die anderen fuhren nach Karlsbad, wo sich die Fluchtgemeinschaft schließlich auflöste. Alle wollten von den Amerikanern besetztes Gebiet erreichen. Im Juni 1945 erreichte das Ehepaar Rojko das weststeirische Blumau und tauchte dort bei Rojkos Schwager, einem Landwirt, für etwa ein Jahr unter. Sich wohl in Sicherheit wiegend, nahm Rojko 1946 eine Stelle als Expeditarbeiter bei der Grazer Tageszeitung „Steierblatt“ an, die ab 1951 als „Süd-Ost Tagespost“ erschien.
In der Tschechoslowakei fahndeten die Behörden nach Stephan Rojko, der in den in Litoměřice stattgefundenen Prozessen gegen Jöckel und andere Kriegsverbrecher immer wieder wegen brutaler Verbrechen belastet worden war. Ab April 1946 wurde Rojko hier im Band 1/30/110 als Kriegsverbrecher geführt. Seine Name stand auf der Kriegsverbrecherliste der Vereinten Nationen. Schließlich stand der Name Rojko auch unter Nummer 2586 auf dem Fahndungsblatt der österreichischen Staatspolizei.
Am 3. Januar 1948 wurde Stephan Rojko verhaftet. Da der Auslieferungsantrag der tschechoslowakischen Behörden zwar am 13. April 1948 gestellt wurde, jedoch erst am 25. Mai 1948 bei den Behörden in Graz eintraf, Wochen nach der auf den 1. Mai 1948 gesetzten Frist, wurde Rojko nicht ausgeliefert, sondern am 28. Mai entlassen.
Drei Wochen später wurde Rojko erneut festgenommen und im Dezember 1948 ein erneuter Auslieferungsantrag seitens der tschechoslowakischen Behörden gestellt. Die österreichischen Behörden ließen Zeit vergehen, man war der inzwischen kommunistisch geführten Regierung in Prag gegenüber grundsätzlich nicht besonders entgegenkommend. Rojko stritt alles ab und als der britische Hochkommissar den Termin für die Auslieferung auf den 10. April 1950 festsetzte, ließ sich Rojko medizinisch untersuchen und ein Arzt diagnostizierte bei ihm eine Nervenentzündung und Transportunfähigkeit. Als eine von den tschechoslowakischen Behörden übersandte Personenbeschreibung vom tatsächlichen Erscheinungsbild Rojkos abwich, veranlasste das Oberlandesgericht Graz am 23. Februar 1951, das Ansuchen der CSR auf Auslieferung Rojkos abzulehnen. Am 7. September 1951 wurde Rojko aus der Haft entlassen.
Die österreichische Justiz tat sich von Beginn an schwer mit der Verfolgung von NS-Verbrechen. Bereits 1948 gab es Bestrebungen, die mit der Verfolgung von NS-Verbrechen beauftragten Volksgerichte abzuschaffen. Dies scheiterte jedoch am Widerstand der Alliierten, die einem entsprechenden österreichischen Verfassungsgesetz vom 15. Dezember 1950 ihre Zustimmung versagten. Die von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) vorgeschlagene Generalamnestie scheiterte am Einspruch der SPÖ und der KPÖ. Die nach dem österreichischen Nationalsozialistengesetz von 1946 gefällten Sprüche stuften die Mehrheit der Betroffenen als minderbelastet ein. Überall im Lande strebten alte Nazis wieder in Amt und Würden. Am 28. Mai 1949 trafen sich ÖVP-Politiker wie Julius Raab und Dr. Alfred Maleta mit hohen ehemaligen Nazifunktionären, um ein gemeinsames Aktionsprogramm zu bilden. Von den 23.477 Volksgerichtsverfahren gegen NS-Belastete endeten 50 % mit Freispruch, 13.564 Personen wurden mit Freiheitsstrafen belegt, 43 Todesurteile wurden verhängt, 30 vollstreckt. Daß dies so war, lag wohl auch daran, daß ein nicht unerheblicher Teil der österreichischen Justiz aus ehemaligen Nazirichtern bestand. Ein Großteil der von der UdSSR in den 50er Jahren freigelassenen Kriegsverbrecher wurden in Österreich nicht mehr verfolgt, obwohl dies mit den Sowjets vereinbart worden war.
Unter dem Applaus der Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ kündigte Bundeskanzler Julius Raab am 4. Juli 1956 an, „daß nunmehr die Zeit gekommen ist, eine Bereinigung der NS-Gesetzgebung durchzuführen.“ Die einschlägige Gesetzgebung wurde immer weiter entschärft. Nach dem Amnestiegesetz von 1958 wurden NS-Verbrechen nicht mehr nach Sonderrecht (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), sondern nach dem allgemeinen österreichischen Strafrecht unter Bedachtnahme auf das damals geltende deutsche Strafrecht geahndet. Wie nationalsozialistenfreundlich die österreichische Justiz war, zeigte sich Anfang der sechziger Jahre deutlich, als in dem Prozess gegen den Kriegsverbrecher Murer trotz vieler Belastungszeugen ein Freispruch erfolgte.
Der am 7. September 1951 aus der Haft entlassene Rojko lebte inzwischen unbehelligt.
In den fünfziger Jahren waren immer neue Zeugenaussagen aufgetaucht, die Rojko schwer belasteten. Schließlich musste die österreichische Justiz dem Druck nachgeben. Am 16. August 1961 wurde Rojko erneut verhaftet. Am 9. September 1963 begann der Prozeß gegen ihn.
Die Anklage warf Rojko die mittelbare oder unmittelbare Teilnahme an 194 Morden in seiner Eigenschaft als Aufseher des Gestapogefängnisses Kleine Festung Theresienstadt vor. In 54 Fällen soll er allein, in 18 Fällen im bewussten Zusammenwirken mit anderen Tätern gehandelt habe. In 4 Fällen soll er Häftlingen den Befehl zum Töten ihrer Kameraden gegeben haben. 64 Zeugen, 49 davon aus der Tschechoslowakei, 3 aus der Bundesrepublik Deutschland und 12 aus Österreich waren aufgerufen.
Aus der Anklageschrift:
Stephan Rojko habe in Theresienstadt als Gefängnisaufseher des Gefängnisses der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in der Kleinen Festung Theresienstadt gegen Menschen in der Absicht, sie zu töten, auf eine solche Art gehandelt, daß daraus deren Tod erfolgte, und zwar
I. Allein
1. Ende Oktober, Anfang November 1940 durch Schläge mit dem Griff eines großen Revolvers und durch Fußtritte gegen einen jüdischen Häftling unbekannten Namens, angeblich einen Professor, welcher einen schwarzen Hut und schwarze Kleidung trug und der an diesem Tage mit einem Transport eingeliefert worden war.
2. Ende Oktober, Anfang November 1940 (11.11.1940?) durch Schläge mit dem Griff eines Revolvers und durch Fußtritte gegen zwei jüdische Häftlinge unbekannten Namens, die wegen ihrer körperlichen Schwäche nicht mehr imstande waren, einen mit Lehm beladenen Karren zu schieben.
3. im Juli oder August 1941 durch Schläge mit einem Prügel gegen einen jüdischen Häftling unbekannten Namens, welcher zusammen mit anderen Häftlingen mit der Reinigung eines durch eine Wiese laufenden Kanals beschäftigt war.
4. Ende 1941 durch Ertränken eines Pfarrers unbekannten Namens aus der Gegend Domažlice, welchem er den Kopf in ein mit Wasser gefülltes Faß drückte.
5. Anfang 1942 durch Spalten des Kopfes mit einem Spaten gegen einen namentlich unbekannten Häftling, der zusammen mit anderen Häftlingen zur Arbeit angetreten war.
6. Ende Mai 1942 durch Schläge mit einem Knüppel gegen einen 60jährigen Häftling unbekannten Namens, der Schauspieler des Prager Deutschen Theaters gewesen war und auf dem Rock einen gelben Stern aufgenäht hatte.
7. im Mai 1942 durch Schläge mit einem Stock gegen den Häftling N. Soukup aus Libochovice, der zuvor von SS-Hauptsturmführer Heinrich Jöckel und dem SS-Oberscharführer Wilhelm Schmidt den Nachmittag hindurch misshandelt worden war.
8. Mitte Juni 1942 durch Schläge mit einem schweren Holzstück und durch Fußtritte gegen den Häftling N. Eppstein, einem Kaufmann aus Kurnov, der sich auf die Misshandlungen schwer verletzt kriechend in den Hof vor den Einzelzellen geschleppt hatte.
9. Im Oktober oder November 1942 durch Schläge mit einem Holzscheit gegen einen jüdischen Häftling unbekannten Namens, der mit Spalten von Holz beschäftigt war.
10. Ende 1942 durch Abgabe eines Schusses aus seiner Pistole gegen eine weibliche Gefangene unbekannten Namens, welche ihn mit gefalteten Händen gebeten hatte, sie zu schonen.
11. Im Jahre 1943 durch Abgabe von Schüssen aus seiner Pistole gegen zwei russische Kriegsgefangene unbekannten Namens und den Häftling N. Lorenc aus Wien, deren Leichen er anschließend durch jüdische Häftlinge mit einem Karren wegbringen ließ.
12. Im Jahre 1943 durch Fußtritte gegen einen Häftling unbekannten Namens, welcher entlassen werden sollte und vor der Entlassungskanzlei auf die Ausfolgung seiner Dokumente gewartet hatte.
13. Im Jahre 1943 durch Abgabe von Schüssen aus seiner Pistole gegen sechs Häftlinge unbekannten Namens, welche er im zweiten Hof des Gefängnisses gegen eine Mauer aufgestellt hatte.
14. Im Juni 1943 durch Fußtritte gegen den Kopf eines jüdischen Häftlings unbekannten Namens, welcher bei großer Hitze mit einigen Westen und einem Pelz bekleidet im Gefängnishof umhergetrieben worden war.
15. Im Juni 1943 durch Abgabe von Schüssen aus seiner Pistole gegen einen gefangen gehaltenen jüdischen Arzt unbekannten Namens und eine namentlich unbekannte weibliche Gefangene, die an den Beinen Spuren von Misshandlungen aufwies.
16. Im August 1943 durch Schläge gegen einen jüdischen Häftling unbekannten Namens, welchen er aufgefordert hatte, einen anderen Gefangenen zu ohrfeigen.
17. Im Juni 1943 (oder 1944) durch Schläge mit einem Stock gegen einen namentlich unbekannten Häftling, welcher sich beim Neubau von Zellen in der Kleinen Festung Theresienstadt eine schwere Verletzung der linken Hand zugezogen hatte.
18. Im Jahre 1943 (oder 1944) durch Schläge und Hinunterstürzen von der 4 bis 5 m hohen Schanze der Kleinen Festung Theresienstadt gegen einen Häftling unbekannten Namens, welcher bei Planierungsarbeiten im Zuge des Ausbaues des IV. Hofes nicht schnell genug gearbeitet hatte.
19. Im April 1944 durch Schläge mit einem Prügel und durch Tritte gegen den Hals des Häftlings N. Svátek aus Prag, welcher Sendungen des Londoner Senders gehört und hiervon seinen Mithäftlingen Mitteilung gemacht hatte.
20. Mitte 1944 durch Abgabe von Schüssen aus seiner Pistole gegen zwei russische Gefangene unbekannten Namens, welche er wegen der Flucht zweier anderer Gefangener russischer Nationalität vom Arbeitskommando Reichsbahn in Litoměřice aus der Zelle geholt hatte.
21. Im Juli 1944 durch Abgabe von Schüssen aus seiner Pistole gegen vier russische Gefangene unbekannten Namens, die er wegen der Flucht zweier anderer russischer Gefangener vom Arbeitseinsatz in Ustí nad Laben zur Tötung ausgewählt hatte.
22. Im Sommer 1944 durch die Abgabe eines Schusses aus seiner Pistole gegen einen 16jährigen Häftling unbekannten Namens.
23. Im Sommer 1944 durch Erhängen gegen den aus Wien stammenden jüdischen Häftling N. Österreicher und neun weitere unbekannte Gefangene, die alle von der Arbeit wegen Krankheit fern- und in der Zelle zurückgeblieben waren.
24. Im Sommer 1944 durch Erhängen gegen sieben aus Frankfurt stammende jüdische Häftlinge unbekannten Namens, welche zuvor im Dritten Hof der Festung Arbeiten verrichtet hatten.
25. Im Herbst 1944 durch einen Tritt in das Genick gegen einen 66jährigen aus Náchod in Böhmen stammenden Häftling unbekannten Namens, welcher wegen eines Verstoßes hundert Kniebeugen hatte ausführen müssen.
26. Im Herbst 1944 durch Abgabe eines Schusses gegen den wegen Beteiligung an der Partisanenbewegung gefangengehaltenen ehemaligen Gendarmeriebeamten N. Jílek (oder Janusek) aus Písek, der vom Einsatz im Arbeitskommando Reichsbahn in das Gefängnis zurückgekehrt war.
27. Am 4. Oktober 1944 durch Schläge mit einem Prügel auf den Kopf gegen den Häftling N. Flek aus Nepomuk, welcher gerade aus dem Klosett neben der Kegelbahn getreten war.
28. Am 20. Oktober 1944 durch Abgabe eines Schusses aus einer Pistole gegen den beiderseits beinamputierten Häftling Johann Blaha, den er zuvor in eine Dunkelzelle hatte tragen lassen.
29. Im Oktober 1944 durch Fußtritte gegen den Kopf eines aus Polen stammenden Häftlings unbekannten Namens, welcher eine Arbeit im Zusammenhang mit dem Abladen von Ziegeln von einem LKW nicht zu verrichten vermocht hatte.
30. Im November 1944 durch Schläge mit einem Stock gegen den gefangenen 39jährigen Oberst der CSR-Armee N. Vais aus Prag und den Häftling N. Prohaska, welcher Schulleiter und Obmann der Landesfeuerwehrvereinigung in Prag gewesen war, Gefangene, die in der Zelle 44 im IV. Hof untergebracht waren.
31. Im November 1944 durch Schläge mit einem Gummiknüppel und durch Fußtritte gegen einen Häftling unbekannten Namens, welcher ein großes Geschwür in der Bauchgegend hatte und vor der Ordination des Gefängnisarztes wartete.
32. Im November 1944 durch Schläge mit einem Knüppel gegen den Hals und auf den Kopf gegen einen Häftling unbekannten Namens, der sich im ersten Hof des Gefängnisses aufgehalten hatte.
33. Im November 1944 durch Schläge mit einer Eichenkeule gegen zwei aus der CSR stammende Häftlinge, die Nahrungsmittel geschmuggelt haben sollten.
34. Ende 1944 oder Anfang 1945 durch Abgabe eines Schusses gegen die in Haft genommene Mutter eines geflüchteten 20 – 23jährigen Häftlings unbekannten Namens, der vor ihren Augen erschossen worden war, worauf sie sich das Kleid auf der Brust zerrissen und gerufen hatte: “Schießt, ihr Mörder, die Rache wird kommen.“
35. Anfang 1945 durch Schläge und Fußtritte gegen einen Häftling unbekannten Namens, der sich vom Arbeitskommando „Richardshügel“ entfernt hatte.
36. Im Jahre 1945 durch Schläge mit einem Prügel gegen einen Häftling unbekannten Namens, welcher zusammen mit anderen Häftlingen nicht in der Lage gewesen war, einen Traktor zurückzuschieben.
37. Anfang Februar 1945 durch Schläge auf den Kopf und Tritte gegen die Kehle gegen einen aus Holland stammenden Häftling unbekannten Namens, welcher zusammen mit dem Zeugen Josef Sasso in das Gefängnis eingeliefert worden war.
38. Anfang Februar 1945 durch Abgabe eines Schusses aus seiner Pistole gegen einen als Handwerker im Gefängnis beschäftigt gewesenen Häftling unbekannten Namens, welcher der Aufforderung, eine bestimmte Arbeit zu verrichten, nicht nachgekommen war.
39. Ende Februar oder Anfang März 1945 durch Abgabe eines Schusses aus seiner Pistole gegen den in einer Einzelzelle gehaltenen Häftling N. Ulrich, welcher am ganzen Körper Spuren schwerster Misshandlungen aufgewiesen hatte und welchen der Gefängnisarzt Karl Sramek zur Besserung seines psychischen Zustandes in einer Gemeinschaftszelle unterbringen wollte.
40. Am 3. März 1945 durch Abgabe von Schüssen aus seiner Pistole gegen die Häftlinge Erwin Schmidt, Wilmos Holzfelder und Francia Grün.
41. Anfang März 1945 durch Schläge mit einem Knüppel und einem Dreifußschemel gegen einen gefangengehaltenen Bibelforscher unbekannten Namens, der aus Glaubensgründen um Arbeitsbefreiung gebeten hatte.
42. Mitte März 1945 durch Schläge mit einem Stock gegen einen aus Budweis stammenden Häftling unbekannten Namens, welcher bei der Einlieferung ins Gefängnis vergessen hatte, ein kleines Taschentuch abzuliefern.
43. Im März 1945 durch Fußtritte gegen den Hals eines jüdischen Häftlings unbekannten Namens, welcher bei dem von ihm befohlenen Laufen im IV. Hof des Gefängnisses zusammengebrochen war.
44. Am 29. März 1945 durch Abgabe eines Schusses aus seiner Pistole gegen den aus Holland stammenden jüdischen Häftling Heinrich Goldstaub, welcher zusammen mit sieben weiteren Häftlingen den Abfluß der Kanalisation der Festung zu reinigen gehabt hatte.
45. Im Frühjahr 1945 durch Abgabe eines Schusses gegen den 45jährigen gefangengehaltenen Rabbiner N. Morgenstern, welchen er zuvor mit „Schwein“ beschimpft und veranlasst hatte, bei einer Mauer Aufstellung zu nehmen.
46. Im Frühjahr 1945 durch Abgabe eines Schusses aus seiner Pistole gegen den Häftling Sepp N. aus Bayern, zu welchem er zuvor gesagt hatte: „Sepp, du weißt zuviel. Du musst auch gehen!“
47. Im Frühjahr 1945 durch die Abgabe von Schüssen gegen zwei jüdische Häftlinge unbekannten Namens, welche zusammen mit Leichen in einer Zelle verstorbener Häftlinge in den Hof geworfen worden waren.
49. Mitte April 1945 durch Schläge mit einer Zaunlatte und durch Fußtritte gegen einen 60jährigen mit einem hellen Winterrock bekleideten Häftling unbekannten Namens, welcher infolge Übermüdung einen Schritt aus der Einteilung des angetretenen, neu angekommenen Transports gemacht hatte.
50. Im April 1945 durch Schläge mit einem Stock gegen zwei jüdische Häftlinge unbekannten Namens, die in einer Zelle des IV. Hofes untergebracht waren.
51. Im April 1945 durch Schläge mit einem Stock gegen einen etwa 50jährigen jüdischen Häftling unbekannten Namens, bei welchem bei einer Kontrolle eine 1000-Mark-Note und andere Gegenstände, die er hätte abliefern sollen, vorgefunden worden waren.
52. Im April 1945 durch Abgabe eines Schusses gegen einen aus der CSR stammenden Häftling unbekannten Namens, welcher auf seinen Befehl über den Gefängnishof laufen musste.
53. Im April 1945 durch Abgabe von Schüssen aus seiner Pistole gegen einen jüdischen Häftling unbekannten Namens, welcher zusammen mit 11 weiteren vom SS-Mann N. Storch aus der Richtung des sogenannten Prager Tores über den Haupthof des Gefängnisses geführt worden war.
54. Anfang Mai 1945 durch Abgabe eines Schusses aus seiner Pistole gegen einen Häftling aus der CSR, welcher auf Befehl des Beschuldigten über den Gefängnishof laufen musste.
II. Im bewussten gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter mit nachstehenden, teils abgesondert verfolgten, teils unbekannten der SS angehörenden Gefängnisaufsehern:
1. Im Juli oder August 1941 zusammen mit den abgesondert verfolgten SS-Männern T. Soukup und N. Krul durch Schläge mit Stöcken und durch Tritte gegen den Kopf gegen vier ca. 35jährige aus Mladá Boleslav stammende Häftlinge unbekannten Namens.
2. Ende April oder Anfang Mai 1945 zusammen mit einem unbekannten SS-Mann durch Schläge mit einem Schaufelstiel und starken Ästen gegen den Gefangenen Josef Weltharticzu, der ehemals Generaldirektor des Sascha-Films in Wien gewesen und bei Aushebung des Wasserbassins in der Nähe des Beamtenhauses des Gefängnisses beschäftigt war.
3. Ende Dezember 1942 zusammen mit dem abgesondert verfolgten Gefängnisaufseher SS-Mann Wilhelm Schmidt und anderen unbekannten SS-Leuten durch Schläge und Abgabe von Schüssen aus Pistolen gegen mindestens drei Häftlinge unbekannten Namens, die von den Tätern im Gefängnishof umringt worden waren.
4. Im April 1943 zusammen mit dem abgesondert verfolgten Gefängnisaufseher und SS-Oberscharführer Kurt Wachholz durch Schläge mit Stöcken gegen drei Häftlinge unbekannten Namens, welche der Anordnung, andere Häftlinge zu prügeln, nicht entsprechend nachgekommen waren.
5. Im August 1943 zusammen mit dem SS-Mann N. Storch durch Hineinstoßen in den Schlamm und Ertränken gegen 14 jüdische Häftlinge unbekannten Namens, die im Wassergraben vor der Kleinen Festung Arbeiten verrichten mussten.
6. Mitte 1944 zusammen mit den abgesondert verfolgten Gefängnisaufsehern SS-Oberscharführer Herbert Mende, Albert Neubauer und Kurt Wachholz durch Hineindrücken ihrer Körper in den Wassergraben gegen fünf jüdische Häftlinge unbekannten Namens, welche zunächst durch Stockschläge gezwungen worden waren, über diesen im Festungsgraben befindlichen Wassergraben zu springen.
7. Im Jahre 1944 zusammen mit einem unbekannten SS-Mann durch Bewerfen mit Steinen und Schläge mit einem Brett gegen einen etwa 45jährigen jüdischen Häftling unbekannten Namens, welcher beim Bau des Schwimmbassins eingesetzt worden war.
8. Im Jahre 1944 zusammen mit dem SS-Hauptsturmführer Heinrich Jöckel durch Schläge mit Stöcken und durch Fußtritte gegen einen aus Holland stammenden unbekannten, großen Häftling, welcher bei der Einlieferung von Jöckel geohrfeigt worden war und der hierauf dem Jöckel ebenfalls eine Ohrfeige verabreicht hatte.
9. Im Juli 1944 zusammen mit mehreren unbekannten SS-Männern durch Schläge mit Schaufelstielen gegen zwei jüdische Häftlinge unbekannten Namens, welche mit Winterbekleidung (Pelzen, Pelzmützen und Filzstiefel) bekleidet gezwungen worden waren, im Gefängnishof im Kreis herumzulaufen.
10. Im August 1944 zusammen mit dem SS-Hauptsturmführer Heinrich Jöckel durch Fußtritte gegen den Bauch, die Genitalien, den Kopf, die Brust und den ganzen Körper gegen einen gefesselten Häftling unbekannten Namens.
11. Am 11. Oktober 1944 zusammen mit zwei unbekannten SS-Männern durch Schläge mit einem Knüppel und durch Fußtritte gegen den Häftling Dr. Ludwig Berger, einen Rechtsanwalt aus Wien.
12. Im Herbst 1944 zusammen mit dem SS-Hauptsturmführer Heinrich Jöckel und dem abgesondert verfolgten Gefängnisaufseher durch Schläge gegen den ehemaligen Oberleutnant der CSR-Armee N. Mekuta aus Tabor, welcher zuvor gezwungen worden war, eine Suppe zu essen, in die eine Handvoll Salz gegeben wurde.
13. Ende 1944 bis Anfang 1945 zusammen mit dem SS-Hauptsturmführer Heinrich Jöckel und dem abgesondert verfolgten Gefängnisaufseher SS-Oberscharführer Wilhelm Schmidt, durch Abgabe von Schüssen gegen einen jüdischen, einen tschechischen und einen 20 – 23jährigen Gefangenen unbekannten Namens, welcher nach seiner Flucht aufgegriffen und ins Gefängnis gebracht worden war.
14. Anfang April 1945 zusammen mit unbekannten SS-Männern durch Abgabe von Schüssen gegen fünf jüdische Häftlinge unbekannten Namens, welche über den Gefängnishof laufen mussten.
15. Im März 1945 zusammen mit dem abgesondert verfolgten Gefängnisaufseher SS-Oberscharführer N. Burian durch Schläge mit Keulen gegen vier holländische Häftlinge unbekannten Namens, welche versucht hatten, über einen deutschen Gefangenen mit der Außenwelt Verbindung aufzunehmen.
16. Im März 1945 an einem Sonntag zusammen mit anderen unbekannten SS-Männern durch Abgabe von Schüssen gegen 12 ältere und schwächliche Häftlinge unbekannten Namens, welche gezwungen worden waren, über einen drei Meter breiten und ebenso tiefen Graben zu springen, in welchen sie wegen ihrer körperlichen Schwäche gestürzt waren.
17. Ende März, Anfang April 1945 zusammen mit dem SS-Hauptsturmführer Heinrich Jöckel und dem abgesondert verfolgten SS-Oberscharführer N. Burian durch Abgabe von Schüssen gegen mindestens 40 kriegsgefangene australische Soldaten, welche sich geweigert hatten, an der Errichtung von Panzergräben mitzuwirken.
18. In der zweiten Hälfte April 1945 zusammen mit dem abgesondert verfolgten Gefängnisaufseher SS-Oberscharführer Herbert Mende, er durch Schläge mit einem Spaten, Mende durch Abgabe eines Schusses gegen einen an seiner Kleidung als Jude erkennbaren Häftling unbekannten Namens, welcher nach dem Einrücken vom Arbeitseinsatz zusammen mit anderen Gefangenen auf die Übernahme durch die Gefängnisaufseher gewartet hatte.
III. Ihm als Gefängnisaufseher untergebene Häftlinge durch den wiederholten Befehl, Gefangene zu töten, vorsätzlich veranlasst, gegen Menschen in der Absicht, sie zu töten, auf eine solche Art zu handeln, daß daraus deren Tod erfolgte, indem er
1. im September 1944 drei unbekannten jüdischen Häftlingen befahl, in einem im sumpfigen Wassergraben der Kleinen Festung stattfindenden Kampf drei andere jüdische Häftlinge zu töten.
2. Im Dezember 1944 30 unbekannten Häftlingen aus der Zelle 17 den Befehl erteilte, zwei aus der CSR stammende Häftlinge unbekannten Namens, die nach gelungener Flucht aufgegriffen worden waren, durch Bewerfen mit Steinen zu töten.
3. Am 6. März 1945 den Gefangenen Vlk, Gazek, Patrek, Kocián, Bernadek und Vlatik Malý den Auftrag erteilte, die Häftlinge Rudolf Vondraček und Ladislav Šimek, welche nach gelungener Flucht aufgegriffen worden waren, durch Bewerfen mit Steinen zu töten.
4. Im März oder April 1945 dem Gefangenen N. Neumann den Befehl erteilte, zwei ihm bezeichnete auf der Sohle eines zu errichtenden Panzergrabens arbeitende Häftlinge unbekannten Namens, der wegen der Tötung der beschriebenen Häftlinge einen Schreikrampf erlitten hatte, durch Schläge mit einem Knüppel zu töten.
Addiert man die in der Anklageschrift aufgelisteten Mordopfer, ergibt sich eine Gesamtzahl von 200. Laut Prozessberichterstattung wurde Rojko wegen 194fachen Mordes angeklagt – wo die fehlenden sechs Mordopfer in Abzug gebracht wurden, ist nicht klar geworden.
Liest man die Anklagepunkte, fällt auf, daß es sich bei den Opfern Rojkos vorwiegend um jüdische Gefangene gehandelt hat, obwohl der jüdische Anteil mit 1.500 Personen an der Gesamtzahl von 32.000 Häftlingen relativ gering war.
Sie waren die schutzlosesten und gerade ihnen gegenüber hat er seinen Hass und seine Wut ungestraft ausleben können. Auffällig bei den mit anderen SS-Leuten begangenen Verbrechen ist seine Nähe zu Heinrich Jöckel, der immer wieder in der Aufzählung als Mittäter genannt wird. Die meisten der oben aufgeführten Verbrechen sind von mehreren Personen bezeugt worden.
Der Prozess dauerte rund vier Wochen. Das Gericht benötigte 15 Verhandlungstage zur Urteilsfindung. Rojko schwieg zu den Anklagepunkten, antwortete ausweichend, konnte sich nicht mehr erinnern, verwies auf den Befehlsnotstand, berief sich auf seine antinazistische Aktion aus dem Jahre 1934 und widerrief ein Teilgeständnis aus den Voruntersuchungen.
Da 16 der geladenen Zeugen aus verschiedenen Gründen nicht am Prozess teilnehmen konnten, wurde die Anklage schließlich auf 41 Fakten reduziert.
Während die Anklage (Staatsanwalt Dr. Flick) von den Geschworenen den Schuldspruch, den ein Massenmörder verdient, forderte, zeichnete der Verteidiger, ein Dr. Bernat, das Bild eines Menschen Rojko, „ der immer ein Knecht war“, als solcher auch einem unmenschlichem System gedient habe. Er bat um eine befristete Strafe, damit der Angeklagte einen bescheidenen Lebensabend verbringen könne.
Nach fünfstündiger Beratung fällten die Geschworenen in 34 der 41 Fakten (Anklagepunkte) einen Schuldspruch. In 29 Fällen bejahten sie die Schuldfrage mit 8 – 0 Stimmen. Auch die Verneinung in sieben Fällen erfolgte größtenteils einstimmig. Der Vorsitzender Richter, Dr. Pammer, wies in der Urteilsbegründung auf die Vielzahl der Morde, auf die besondere Rohheit und Gefühlskälte hin, mit der die Taten an wehrlosen und ausgelieferten Menschen begangen worden sind. Das Urteil lautete, „Lebenslanger schwerer Kerker, ergänzt durch ein hartes Lager halbjährlich.“ Rojko nahm das Urteil äußerlich gelassen auf, aber seine Beine zitterten und er musste sich bei den neben ihm stehenden Gendarmen abstützen.
Rojkos Verteidiger Dr. Bernat legte sofort nach dem Urteil Nichtigkeitsklage ein, die er damit begründete, daß die tschechoslowakischen Behörden die angeforderten Prozess-Protokolle aus dem Litoměřice-Prozess nicht zur Verfügung gestellte hätten und das Gericht nicht auf seine Frage nach dem „Befehlsnotstand für Rojko“ eingegangen wäre. Rojko habe seine Taten als „Kriegsdienstleistender“ begangen, sei nur ein „kleines Rädchen“ in dieser großen Grausamkeitsmaschinerie gewesen. Am 9. April 1964 verwarf der Oberste Gerichtshof Österreichs die Nichtigkeitsbeschwerde und das Urteil wurde rechtskräftig.
Rojko wurde am 24. Juni 1975 bedingt aus der Haft entlassen.
Der Prozess, der anfangs nur geringes Medieninteresse hervorrief, war in seinem Verlaufe zum Medienereignis geworden. Zeitungen, Radiosender und das Fernsehen berichteten auch außerhalb der Grenzen Österreichs.
Spitzfindige Zungen behaupteten, Graz wolle sich durch diesen Prozess wegen der vielen vorher erfolgten Freisprüche in NS-Verfahren rehabilitieren. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der Prozess auch mit einem Schuldspruch zuende gegangen wäre, wenn es sich nicht um den unbedeutenden Arbeiter Stephan Rojko, sondern um einen Bürgermeister, Unternehmer, Rechtsanwalt oder Politiker gehandelt hätte.