Dieses Amt wurde am 22. Juli 1939 auf Befehl des Reichsprotektors v. Neurath gegründet (Mitteilung in der Prager Tageszeitung „Der neue Tag“).
Mit der Leitung wurde SS-Oberführer Dr. Stahlecker als SD-Führer und Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Böhmen und Mähren betraut. Dienststellenleiter wurde bis zum Kriegsende SS-Sturmbannführer Hans Günther. Diese Behörde, oft auch „Zentralamt“ genannt, wurde von SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann nach dem Muster des „Reichszentralamtes für jüdische Auswanderung“ eingerichtet (durch Göring am 24. Januar 1939 eingesetzt). An der Spitze dieses Amtes stand Heydrich, die praktische Arbeit übernahm allerdings Eichmann. Im Rahmen des Reichssicherheitshauptamtes (Amt IV) unterstand das Amt dem SS-Gruppenführer Heinrich Müller.
1943 war das Amt IV in sechs Gruppen aufgeteilt. Die Gruppe IV B befaßte sich mit Kirchen, Freimaurern, Sekten, Juden. Die Untergruppe IV B 4 , stets unter Eichmanns Leitung, hatte die Aufgaben: Judenangelegenheiten, Räumungsangelegenheiten, Einbeziehung des volks- und staatsfeindlichen Vermögens, Aberkennung der reichsdeutschen Staatsangehörigkeit usw.. Nicht theoretisch aber praktisch war das „Zentralamt“ mit der Abteilung IV B 4 identisch. Die „Zentralstelle“ war anfangs nur für Prag und die Umgebung zuständig, am 16. Februar 1940 wurden ihre Befugnisse auf das gesamte Protektorat ausgeweitet. Das „Zentralamt“, das anfangs tatsächlich auch für Auswanderung zuständig war, befaßte sich in Folge mit der Anordnung und Abwicklung der Transporte in die Vernichtungslager und war zuständig für die Einziehung der Vermögenswerte.