Neurath (2. Februar 1873 – 14. August 1956) entstammte einer in den Freiherrenstand erhobenen württembergischen Beamtenfamilie. Er studierte nach dem Abitur in Tübingen und Berlin die Rechte, trat nach der Promotion 1892 in den württembergischen Justizdienst ein und kam 1901 als Gerichtsassessor in das Auswärtige Amt. 1903 wurde er, inzwischen verheiratet, dem Auswärtigen Amt in London zugeteilt. 1909 Legationsrat, 1914 Botschaftsrat in Konstantinopel. Dann Felddienst als Reserveoffizier. 1917 Chef des Zivilkabinetts des Königs von Württemberg und Mitglied des Oberhofrates, ging Neurath nach der Revolution zurück in den Auswärtigen Dienst, wurde 1919 als Gesandter in Kopenhagen akkreditiert und vertrat das Deutsche Reich seit 1922 als Botschafter am Quirinal in Rom, seit 1930 in London. Am 2. Juni 1932 erfuhr er die Berufung ins Reichsministerium des Äußeren, ins sogenannte Kabinett der Barone Papens.
Bei der Machtergreifung der Nazis in diesem Kabinett belassen, trat Neurath erst 1937 in die NSDAP ein und erhielt im September 1939 den Ehrenrang eines SS-Gruppenführers. Mußte bei dem Revirement in der Fritsch-Krise am 4. Februar 1938 dem rivalisierenden Ribbentrop weichen und blieb Reichsminister ohne Geschäftsbereich, der im November 1939 auch in den Reichsverteidigungsrat berufen wurde. Nach der Zerschlagung der Resttschechoslowakei am 18. März 1939 zum Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ernannt, mußte Neurath dort die Politik des Reiches vertreten, mußte die tatsächliche Regierungsgewalt aber dem Staatssekretär K.H. Frank überlassen und wurde im Herbst 1941 von Heydrich abgelöst und mit dem Ehrenrang eines SS-Obergruppenführers abgefunden.
Neurath wurde am 1. Oktober 1946 vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg in allen Punkten schuldig gesprochen und zu 15 Jahren verurteilt. Wegen eines Augenleidens wurde er 1954 entlassen. Zwei Jahre später starb er.