Sonderbehandlung

Der Begriff „Sonderbehandlung“ oder abgekürzt SB stand für „Ermordung“, „Vergasung“, „Exekution“. Der Begriff wurde im Schriftverkehr benutzt (.... soll sonderbehandelt werden), stand auf den Begleitpapieren oder wurde auch an die Waggons geschrieben, mit denen die Gefangenen in die Vernichtungslager transportiert wurden.

Der älteste bisher bekannte Beleg für „Sonderbehandlung“ als Exekution steht in einem Befehl Heydrichs an die Gestapo vom 20. September 1939. Nach Kriegsbeginn erhielt der Begriff eindeutig diese Bedeutung. Am 17. Juli 1941, also nach dem Beginn des Krieges gegen Russland und dem Tätigwerden der Einsatzgruppen, heißt es in einem Befehl des Reichssicherheitshauptamtes (Abt. IV), dass die Sonderbehandlung russischer Kriegsgefangener erst nach der Rückführung derselben auf russisches Gebiet zu erfolgen habe.

Quellen

  • 881
    881. Hans Günther Adler , Theresienstadt 1941 - 1945, Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft Mohr - Verlag, , Tübingen, 2. Aufl. 1960 , S. 56, 765, 815f.

zurück zur Übersicht