Pläne zur Verfolgung von NS-Verbrechen wurden bereits von der Tschechoslowakischen Exilregierung entwickelt. Festgelegt wurde dies 1945 im Kaschauer Programm. Zur Aburteilung wurden sogenannte Volkstribunale eingerichtet, die stark unter dem Einfluss der zur Macht drängenden kommunistischen Partei standen. Die Masse der Verfahren wurde zusehends politisch instrumentalisiert. Einerseits wurde mit den Prozessen Druck auf die Gegner der Koalitionsregierung ausgeübt, so z.B. in dem Verfahren gegen die Mitglieder der Slowakischen Volkspartei, die die Zusammenarbeit der Slowakei mit Deutschland 1939–1945 getragen hatten. Andererseits standen die Verfahren im Zusammenhang mit der Vertreibung der Sudetendeutschen. Trotzdem kamen auch schwer belastete – meist aus der amerikanischen Besatzungszone Deutschlands ausgelieferte - Funktionäre des NS-Regimes wie Kurt Daluege, die höheren Polizei- und SS-Führer Karl Hermann Frank oder Hermann Höfle oder Eichmann-Mitarbeiter Dieter Wisliceny vor Gericht und wurden zum Tode verurteilt. Wegen der Verbrechen in Theresienstadt wurden die Kommandanten Rahm und Jöckel abgeurteilt. Internationales Aufsehen erregte der Prozess gegen die ehemalige Regierung der Slowakei Tiso, Tuka, Mach und andere, die stark in die nationalsozialistische Vernichtungspolitik verwickelt waren. Auch hier spielten bei der Aburteilung politische Motive eine große Rolle.
Genaue Zahlen über die Verurteilung sind nicht zu ermitteln, da die NS-Verfahren unter die Serie politischer Prozesse bis 1954 subsumiert wurden.