Josef Wollenweber kam wegen angeblichen Arbeitsvertragsbruches im Jahr 1939 in das Konzentrationslager Dachau. Im Mai oder Juni 1943 wurde er von Dachau aus nach Auschwitz deportiert, wo er Kapo wurde. Nach den Aussagen anderer Häftlinge verhielt er sich jedoch „tolerant und hilfsbereit“. Diese Haltung charakterisierte ihn sogar noch im Januar 1945, als beim Herannahen der Front Tausende Häftlinge westwärts getrieben wurde. Während die SS unterwegs, vor allem in der Gegend von Ratibor und Rybnik, laufend Gruppen von Häftlingen abtrennte und liquidierte, blieb Wollenweber nach Aussagen von Zeugen unbeteiligt. In Gleiwitz, so gab Wollenweber an, hatte er sich abgesetzt und bei der Gestapo-Dienststelle Troppau gemeldet. Von dort wurde zwar seine Verbringung in die Kleine Festung veranlasst, der Transportführer erhielt jedoch ein Schreiben von der SS, wonach Wollenweber nicht als Häftling zu behandeln sei. Tatsächlich übernahm er, bei Zuteilung eines Einzelzimmers und reichlicher Verpflegung, alsbald die Funktion eines Kapos und dann des Oberkapos, als der er die Häftlinge bei der Arbeit zu beaufsichtigen hatte.
Noch immer blieb Wollenweber harmlos, und zwar solange, bis sich im März 1945 die Situation im Lager durch die von Ost und West herannahenden Fronten verschärfte. Bei völlig unzureichender Ernährung wurden die Häftlinge von den SS-Mannschaften mit größter Brutalität zu schweren Erdbefestigungsarbeiten gezwungen. So fielen denn auch sämtliche Verbrechen, die Wollenweber vorgeworfen wurden, in den März und April 1945. Wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen sowie wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge in je einem Fall wurde Wollenweber zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Bei der Gesamtstrafe hatte man Wollenweber die in den KZs Dachau und Auschwitz verbrachte Haft zugute gehalten, aber auch gesehen, daß Wollenweber in den letzten Kriegsmonaten ohne besondere Not Häftlinge unmenschlich behandelt hatte.