Rademacher, Franz

1906 – 1973

Rademacher war Beamter im deutschen Auswärtigen Amt. Von Mai 1940 bis April 1943 war er Leiter von D III, dem Judenreferat.

Der Sohn eines Lokomotivführers studierte Jura, trat in den Staatsdienst ein und schloss sich, wie viele Angehörige des Öffentlichen Dienstes, im März 1933 der NSDAP an. 1937 wurde er ins Auswärtige Amt berufen. Mehrere Jahre arbeitete er im Ausland, bevor er zum Leiter des D III berufen wurde.

Rademacher versuchte als „Judenexperte“ des Auswärtigen Amtes diese Dienststelle aufzuwerten. Er forderte eine führende Rolle für das Auswärtige Amt bei der Durchführung der Endlösung der Judenfrage. Von ihm kam der Vorschlag, die Juden auf die Insel Madagaskar zu deportieren. Wie Eichmann auch, widmete er sich der Vorbereitung des Madagaskarplanes, bis nach dem Scheitern der Kriegsführung gegen Großbritannien die Undurchführbarkeit dieses Planes deutlich wurde. Im Herbst 1941 wurde Rademacher erstmals direkt in den Massenmord an den Juden einbezogen. In Serbien sollte er in Zusammenarbeit mit den Besatzungsbehörden prüfen, wie das Problem von 4.000 Juden an Ort und Stelle gelöst werden könne. Die Lösung sah man in Massenexekutionen. Die meiste Zeit arbeitete Rademacher jedoch in Berlin am Schreibtisch. Als die Endlösung auf ganz Europa ausgedehnt wurde, war Rademachers Judenreferat für die Minimierung außenpolitischer Komplikationen verantwortlich, die die Deportationen hätten gefährden oder verzögern können. Er diente außerdem als Verbindungsglied zwischen dem Eichmann-Büro, das für die Koordination der Deportationen zuständig war, den deutschen Auslandsmissionen und speziellen „Beratern für jüdische Angelegenheiten“ in den Achsen- und Satellitenstaaten.

1943 wurde Rademacher aus dem Auswärtigen Amt entlassen und ging zur Marine. 1952 wurde er wegen Beihilfe zum Mord vom Landgericht Nürnberg zu drei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während der vorübergehenden Aufhebung des Haftbefehls entzog er sich durch Flucht nach Syrien. 1966 kehrte er mittellos und in schlechter gesundheitlicher Verfassung nach Deutschland zurück. Diesmal zu fünf Jahren Haft verurteilt, starb Rademacher 1973, bevor das Berufungsverfahren beendet werden konnte.

Quellen

  • 670
    670. Enzyklopädie des Holocaust Bd. III Piper, , München/Zürich 1998 , S. 1178f.

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