Klaber, Josef

Das Rauchen war in Theresienstadt verboten und wurde mit empfindlichen Strafen, manchmal mit Deportation bestraft. Mitunter wurden auch hohe Funktionäre demonstrativ bestraft.

Tagesbefehl vom 19. Juni 1943:
„Von Herrn Lagerkommandanten, SS-Hauptsurmführer Dr. Seidl, wurde Klaber, Josef (AK/391, Stellvertreter des Leiters des Sicherheitswesens) zu sechs Monaten Haft sowie zum Verluste sämtlicher Vorrechte verurteilt und aus dem Sicherheitswesen entlassen.
Klaber hat eingestanden, daß er geraucht, sich Geld geborgt und dieses seiner Frau zum Einkauf von Lebensmitteln gegeben hat. Er hat sich damit gegen die Lagerordnung vergangen. Erschwerend kommt hinzu, daß er als Stellvertreter des Leiters des Sicherheitswesens einen großen Vertrauensbruch begangen hat.“

Klaber (alter Offizier und Träger hoher Kriegsauszeichnungen) wurde dennoch nicht deportiert. Er blieb bis Kriegsende in Theresienstadt.

Quellen

  • 426
    426. Hans Günther Adler , Theresienstadt 1941 - 1945, Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft Mohr - Verlag, , Tübingen, 2. Aufl. 1960 , S. 145.

zurück zur Übersicht