Grußpflicht

Alle Uniformträger (SS und Gendarmen) mußten von Männern und Frauen unter Androhung strengster Strafen durch Lüftung der Kopfbedeckung bzw. Verneigen gegrüßt werden. Diese Anweisung wurde im Frühjahr 1944 aufgehoben, als man eine Kommission des Internationalen Roten Kreuzes erwartete.<#špatný link#>[nbsp]

Quellen

  • 279
    279. Hans Günther Adler , Theresienstadt 1941 - 1945, Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft Mohr - Verlag, , Tübingen, 2. Aufl. 1960 , S. 85, 690, 698.

zurück zur Übersicht