Geburten im Ghetto

Die Angaben über die Geburten im Ghetto schwanken zwischen 205 und 109, liegen nach Meinung von H.G. Adler jedoch bei 230.

Die Geburten fanden unter primitiven Bedingungen statt. Das durchschnittliche Gewicht der Neugeborenen lag bei 2820 Gramm und war damit unter der Norm. In etwa 350 Fällen kam es zu künstlichen Schwangerschaftsunterbrechungen. Ursprünglich war es gestattet, nicht im Ghetto gezeugte Kinder auszutragen. Im Juli 1943 wurde dies verboten, vor allem aber das Austragen von im Ghetto gezeugten Kindern. Dieses Verbot wurde nicht mehr aufgehoben, jedoch wurden Ausnahmen gemacht.

Die angeordneten Eingriffe erfolgten in der Regel im 3. oder 4. Monat, gelegentlich auch noch viel später.

Am 21. August 1943 teilte Kommandant Anton Burger dem Ältestenrat mit, daß die Väter sämtlicher im Ghetto gezeugter Kinder mit den Müttern und den Kindern in den nächsten Transport eingereiht werden würden. In einem Rundbrief teilte der Leiter des Gesundheitswesens, Dr. Erich Munk, allen Frauenärzten mit, daß sie sämtliche Schwangerschaften melden müßten und schwere Strafen wurden bei Nichtbefolgung dieser Anweisung angedroht.

Die Neugeborenen erhielten sofort eine Transportnummer. Zur Transportbezeichnung der Mutter oder der Eltern kam die Zahl, die der höchsten Transportnummer folgte.

Quellen

  • 182
    182. Hans Günther Adler , Theresienstadt 1941 - 1945, Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft Mohr - Verlag, , Tübingen, 2. Aufl. 1960 , S. 41, 177, 257, 314, 507, 524ff.

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