Der Prozess gegen das Personal des Lagers Bergen-Belsen wurde vom 17. September bis zum 17. November 1945 vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg geführt. Die Angeklagten standen wegen in den Lagern Auschwitz und Bergen-Belsen begangener Verbrechen vor Gericht. Die Anklageschrift bezog sich auf die Rolle der Angeklagten bei der Planung und Anstiftung zu Mißhandlung und Mord an Häftlingen, der Verübung von Mordtaten und eigenhändiger unmenschlicher Behandlung und Bestrafung. Die meisten Opfer waren Juden, obwohl auch nicht-jüdische britische, italienische und französische Häftlinge getötet wurden.
Unter den Angeklagten befanden sich Josef Kramer, seit 1943 Kommandant von Konzentrationslagern und vor seiner Ankunft in Bergen-Belsen Mitglied des Lagerpersonals Auschwitz-Birkenau, Lagerarzt Fritz Klein, der bei Selektionen und bei der Deportation von Menschen in den Tod eine aktive Rolle gespielt hatte, und Häftlinge, die mit den Deutschen kollaboriert und den Status von Gehilfen der Lagerleitung bekommen hatten, wie z. B. Stanislawa Staroska, eine Polin. Vor Gericht standen 45 Personen, darunter 21 Frauen.
Kramer, Klein und neun weitere – darunter zwei Frauen (Irma Grese und Elisabeth Volkenrath), die der Körperverletzung an Häftlingen beschuldigt wurden, wurden zum Tode durch Erhängen verurteilt. Erich Zoddel, der Lagerälteste, wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, Staroska zu zehn Jahren und andere zu Strafen von einem und drei Jahren verurteilt. Dreizehn Angeklagte wurden freigesprochen.