Der III. Hof der Kleinen Festung wurde seit Juni 1942 von Frauen bewohnt. Die ersten weiblichen Häftlinge waren Schülerinnen des Gymnasiums von Roudnice. Die Zellen begannen sich danach jedoch rasch zu füllen. Zuerst wurden drei große kasemattenartige Zellen in den Festungswällen besetzt. In weiteren Einzelzellen waren unbekannte deutsche Frauen inhaftiert, die nicht arbeiten mussten, aber den Hof betreten durften. Jüdische Häftlinge bewohnten eine große Zelle im hinteren Teil des Hofes, wo ebenfalls ein Krankenrevier mit acht Betten eingerichtet wurde, in das jüdische Frauen allerdings nicht aufgenommen werden durften.
In der jüdischen Zelle lagen die Kranken unter den Gesunden, sie durften nicht arbeiten gehen und kamen nur morgens und abends zum Appell aus der kalten und feuchten Zelle heraus. Die Aufseherinnen betraten die Zelle nicht, gaben ihre Kommandos vom Zelleneingang aus. Ärztliche Hilfe wurde ihnen nur insgeheim gewährt.
Auch die Haftgründe für Frauen waren mannigfaltig. Widerstandstätigkeit, Wirtschaftsdelikte, politische Gegnerschaft zu den Nazis, verwandtschaftliche Beziehungen zu Regimegegnern, Verletzung der Arbeitsmoral, Sabotage und vieles mehr waren Gründe für die Verhaftung gewesen.
Die Zellen waren ähnlich eingerichtet wie auf dem I. Hof. Die Aufsicht hatten Aufseherinnen, zumeist Frauen der auf den Männerhöfen Dienst tuenden Aufseher. Oberaufseherin war Frau Schmidt. Ihr unterstanden die Frauen Rojko, Wachholz, Melkusch, Hohaus und Mende. Überlebende berichten, daß die Bedingungen ebenfalls schlecht waren, aber nicht so viel geschlagen wurde wie auf den Männerhöfen.
In der Kleinen Festung wurden auch Frauen hingerichtet: im August 1943 eine Krankenpflegerin aus dem Ghetto, im Herbst 1943 eine weitere Frau zusammen mit elf Männern, im Jahr 1944 wurde Marie Silovska aus Prag hingerichtet, Ende Oktober 1944 weitere acht Frauen, im Januar 1945 die Holländerin Marta Delhaes und Dr. Marie Papezova, im Februar 1945 drei Jüdinnen, im April eine russische Partisanin. Der Massenhinrichtung am 2. Mai 1945 fielen Zdena Lachmanova, A. Svarcova und V. Čiperová zum Opfer. Eine Hinrichtung, die alle Häftlinge erschütterte, wurde am 9. Oktober 1944 an Milada Pixova vollführt, die die Stütze aller Frauen des Hofes war. Die Hinrichtung wurde auf Weisung der Prager Gestapoleitstelle durchgeführt, vorgenommen wurde sie vom Gestapomann Schmidt.
Auf dem Frauenhof, der seit Mitte der neunziger Jahre für die Besucher zugänglich ist, befindet sich heute eine Ausstellung über das unterirdische Konzentrationslager „Grube Richard“.
Bis zum Sommer 1943 waren die Frauen von der Arbeit befreit. Dann wurden sie zur Arbeit in den Gartenanlagen der SS beim Ghetto eingesetzt, eine größere Gruppe arbeitete auf den zum Gefängnis gehörenden Feldern und Wiesen in der näheren Umgebung. Die anstrengende Arbeit beim Kartoffelroden oder Rübenhacken stand unter dem Kommando des brutalen Aufsehers Storch, der nahezu täglich Häftlinge prügelte und nicht selten erschlug. Die Frauen, die sich diesem Kommando zu entziehen versuchten, waren froh, als Storch an die Front versetzt und durch Neubauer abgelöst wurde. Ältere und kranke Frauen wurden in den Werkstätten für leichte Arbeiten eingesetzt. Vier Frauen gehörten dem Reinigungskommando an, machten in den Büros und Kanzleien sauber und reinigten die Zimmer der Aufseher, deren Familien nicht in der Kleinen Festung wohnten. Diese Frauen hatten immer wieder Gelegenheit, Kontakt zu den Männern aufzunehmen, überbrachten Kassiber, manchmal auch Lebensmittel und wurden deswegen von ihren Leidensgenossinnen sorgfältig ausgewählt. Weitere Frauen waren als Dienstmädchen oder Köchinnen in den Aufseherfamilien beschäftigt, halfen in der Wäscherei oder beim Reparieren der Bekleidung. Eine Ausnahme bildete die Familie Hohaus. Mehrere Frauen arbeiteten in den Stallungen des Wirtschaftsgebäudes als Ziegen- oder Geflügelpflegerinnen, eine in der kleinen Molkerei, deren Produkte für die Aufseher bestimmt waren.
Im November 1944 wurde eine der unbewohnten Zellen des Frauenhofes mit weiblichen Häftlingen aus den Lagern Auschwitz, Gleiwitz und Christiansstadt belegt. Einige dieser Frauen, die ohne Pritschen und Decken auf dem Fußboden schlafen mussten, waren an Ruhr erkrankt oder hatten Erfrierungen. Sie bekamen auf Anweisung Jöckls nur alle drei Tage Essensrationen. Sie erhielten keine Medikamente und die Ärztin hatte keinen Zutritt zu der von Aufseherin Schmidt so bezeichneten Todeszelle. Dank der Solidarität der anderen Gefangenen lebten die Häftlinge in der Todeszelle weiter. Brot und andere Lebensmittel wurden ihnen durch eine im Klosett angebrachte Öffnung gereicht. Fünfundsechzig Polinnen, Jugoslawinnen, Ungarinnen, Französinnen und Tschechinnen überlebten so fünf Monate lang in diesem unvorstellbaren Elend. Im April konnten die Frauen eine Entlausung durchsetzen. Auf dem Boden der Entlausungsstation amputierte die Ärztin Dr. Marsykova einer polnischen Gefangenen den erfrorenen Beinstumpf.