Klang, Prof. Dr. Heinrich
aus dem Prominentenalbum der Jüdischen
Selbstverwaltung vom 1. Januar 1944
siehe auch => Prominente und =>Das
Theresienstadt-Konvolut
Klang wurde am 15. April 1875 in Wien geboren.
Er war deutscher Staatsbürger. In Theresienstadt seit dem
25. September 1942. Juristische Staatsprüfungen, Doktorat
und Richteramtsprüfung, Richter.
Seit 1930 Senatspräsisident
beim Oberlandesgericht in Wien. Seit 1925 Professor
für Bürgerliches
Recht an der Universität
Wien. 1913 – 1938 Vorstandsmitglied der Wiener juristischen
Gesellschaft. Vertreter dieser Gesellschaft im
Beirat des österreichisch-deutschen
Volksbundes und Mitglied der Unterausschüsse der österreichisch-deutschen
Arbeitsgemeinschaft für die Angleichung des Bürgerlichen-
und Zivilprozessrechtes. 1914-1918 Kriegsdienst;
zuletzt als Hauptmann Auditor.
Kriegsauszeichnungen: Belobigung
des Armeekommandos für tapferes
Verhalten vor dem Feind; Signum laudis, Goldenes
Verdienstkreuz mit der Krone.
Heinrich Klang war in Theresienstadt
Richter am Ghettogericht.
Quelle: 427)
„Senatspräsident des Oberlandesgerichts in Wien und außerordentlicher Professor des Bürgerlichen Rechtes an der Universität in Wien, Vorstandsmitglied der Wiener Juristischen Gesellschaft. Vorstandsmitglied der Österreichischen Richter-Vereinigung. Herausgeber eines Kommentars zum österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und Autor zahlreicher anderer Publikationen. Von 1914 – 1918 Kriegsdienst, wurde ausgezeichnet mit einer Belobung des Armeekommandos für tapferes Verhalten vor dem Feinde, dem Signum Laudis und dem Goldenen Verdienstkreuz mit der Krone.“ Quelle: 513)
Klang starb am 22.1.1954 in Wien. 1926 begann Klang mit der Herausgabe des großen Kommentars zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (vollendet 1935), der heute noch seinen Namen trägt. In diesem Kommentar hat er selbst wichtige Partien wie etwa das Sachenrecht bearbeitet. In seinen letzten Lebensjahren nahm er noch die Herausgabe der 2. Auflage des Kommentars in Angriff. Nach dem 1. Weltkrieg fühlte er sich zu politischer Tätigkeit verpflichtet und gründete zusammen mit anderen führenden Intellektuellen die „Bürgerlich Demokratische Partei“, der kein politischer Erfolg beschieden war. 1938 und die folgenden Jahre brachten ihm das Ende seiner beruflichen Tätigkeit und schwere persönliche Verfolgungen. Versuche der Emigration nach den USA, Kuba, China scheiterten ebenso wie ein Fluchtversuch nach Ungarn. Leidensgefährten aus der Zeit in Theresienstadt berichteten von der menschlichen Größe und Haltung, durch die er den anderen Vorbild und Trost war, aber auch echte Hilfe brachte, wodurch ihm seine Funktion als „Ghettorichter“ beschränkte Möglichkeiten bot. Schon am 23.7.1945 meldete er sich wieder zur Dienstleistung in der Justiz und wurde dem Obersten Gerichtshof zugeteilt, am 25.11.1945 wurde er zum Senatspräsidenten ernannt. In dieser Funktion war er auch Vorsitzender der mit Wiedergutmachungsfragen befassten „Obersten Rückstellungskommission“, ein Amt, das er mit unbeirrbarer Objektivität verwaltete, wie bei ihm überhaupt nie das leiseste Ressentiment zutage trat. Quelle: 514)