Viele der älteren deutschen Juden haben sogenannte Heimeinkaufsverträge abgeschlossen und nicht unerhebliche Beträge, manchmal ihr gesamtes Vermögen, gegeben, um einen Platz in einem der ‚Theresienstädter Altersheime’ zu bekommen. Sie haben sich darauf eingelassen, um so Transporten in den Osten zu entgehen und wurden erst in Theresienstadt selbst gewahr, daß es sich dabei um einen großen Betrug handelte. Es gab keine Altersheime, in denen sie Einzelzimmer mit Sonnenseite, Fürsorge und Pflege erwarteten. Diese alten Menschen, dies wird von Überlebenden immer wieder berichtet, waren in keiner Weise auf die katastrophale Situation in Theresienstadt vorbereitet und starben zu Hunderten. H.G. Adler zitiert eine Veröffentlichung von B. Blau (New York 1953) im Anhang seines Buches „Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft“, in der das durch Heimeinkaufsverträge erpreßte Geld mit 125 Millionen RM angegeben wird, davon bis Mitte Juli 1944 110 Millionen.
Wer nach Theresienstadt kam, hatte es besser. Diese Vorstellung wurde bei jüdischen Verfolgten auch durch die Gestapo gefördert. Um die Ghettoisierung besser verschleiern zu können und um der Gestapo den Zugriff auf jüdisches Vermögen zu gestatten, mussten vermögende Juden sogenannte Heimeinkaufsverträge abschließen. Diese Verträge sollten suggerieren, daß hinter den Verträgen keine Mordabsichten, sondern „Umsiedlungspläne“ standen, wie die Umschreibung lautete. Wer sich weigerte, einen solchen Vertrag abzuschließen, dem drohte die Gestapo mit „Osttransport“. Heimeinkaufsverträge sollten immer dann abgeschlossen werden, wenn liquide Vermögenswerte vorhanden waren, die mehr als 1.000 RM betrugen. Dazu zählten nicht nur Bargeld, sondern auch Wertpapiere. Diese Verträge wurden in der Regel vor der Einziehung des Vermögens durch den Oberfinanzpräsidenten abgeschlossen.
Die betroffenen Juden übertrugen in diesen Verträgen ihr Vermögen an die „Reichsvereinigung“ und diese sollte dafür dann für sie in Theresienstadt für Unterkunft und Verpflegung sorgen. Da die Reichsvereinigung unter der Kontrolle des Reichsicherheitshauptamtes (RSHA) stand, sicherte sich das RSHA und später die Oberfinanzdirektion einen beträchtlichen Teil des jüdischen Vermögens. Im Falle von Vally Brasch, geb. Sachs machten das z. B. immerhin 33.820 RM aus. Insgesamt, so schätzte H.G. Adler, waren es 300–400 Millionen RM, die auf diese Weise geraubt wurden.