Sudetendeutsche, das ist die Anfang des 20. Jahrhunderts aufgekommene Bezeichnung für die deutschsprachige Bevölkerung der böhmischen Randgebiete im Raum von Erzgebirge, Sudeten und Böhmerwald. Die dort lebende deutschsprachige Bevölkerung bildete stammesmäßig keine Einheit. Die im Zuge der ostdeutschen Kolonisation dorthin eingewanderten Siedler rekrutierten sich vorwiegend aus Bayern, Franken, Obersachsen und Schlesien. Bei dem Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarischen Monarchie erklärten die Sudetendeutschen am 29. Oktober bzw. 13. November 1918 den Anschluss an die Republik Deutsch-Österreich, die auch ihrerseits für den Anschluss eintrat. Im Staatsvertrag von St. Germain zwischen den Alliierten und Österreich wurde das sudetendeutsche Gebiet jedoch der neu gegründeten Tschechoslowakei zugesprochen. Durch das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 kamen alle Gebiete mit mehr als 50 % Deutschen (nach österreichischer Statistik von 1910) zum Deutschen Reich. Es handelte sich um rund 29.000 km² mit 3,4 Mill. Einwohnern. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Sudetendeutschen aus diesen Gebieten vertrieben, nur etwa 200.000 blieben zurück.