Franz Stuschka war SS-Mann im Ghetto Theresienstadt und als solcher zuständig für die „Außenarbeitsgruppe Wulkow“. Er galt als besonders sadistisch. An freien Sonntagen befahl er, Berichten von Häftlingen zufolge, Zählappelle, sinnloses Schleppen von Baumstämmen und Steinen. An einem Oktobersonntag leistete er sich eine besondere Orgie: vor der Wohnbaracke der Frauen war durch heftige Regenfälle eine große Wasserlache entstanden, Stuschka befahl einigen Frauen, sich auf die Erde zu setzen und mit dem Gesäß den entstandenen Schlamm an eine bezeichnete Stelle zu schieben. Die Frauen mußten sich dazu die Kleider hoch heben, so daß sie nur von ihren Schlüpfern bedeckt waren. Die Männer mußten ebenfalls ihre Oberkleidung bis aufs Hemd ausziehen und zusehen. Zwei Frauen mußten in der Pfütze baden, zuerst die Vorderseite des Körpers völlig in die Pfütze hineinlegen, dann die Rückseite. Hierbei trat dann Stuschka auf Ober- bzw. Unterkörper. Nach 5 Stunden war dieser Zählappell beendet. Häftlingen, auf die er es abgesehen hatte, ließ er den Kopf kahl scheren. Er schickte Häftlinge zur Bestrafung in das KZ Sachsenhausen oder auch in die Kleine Festung Theresienstadt, was einem Todesurteil für diese Häftlinge gleichkam.
Nach dem Krieg wurde Stuschka auf Antrag des Rates der Jüdischen Kultusgemeinden, der vom tschechoslowakischen Außenministerium unterstützt wurde, in der Sitzung der Vereinten Nationen für Kriegsverbrechen am 16. Oktober 1947 auf die Liste "A" der Kriegesverbrecher unter der Nr. 6633 gesetzt. Schließlich wurde er in Österreich vor Gericht gestellt und nur zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.