Erschießungsplatz im Gestapogefängnis in der Kleinen Festung (IV. Hof)
Die Hinrichtungen wurden normalerweise auf dem Hinrichtungsplatz im Nordosten der Kleinen Festung durchgeführt. Am 3. März 1945 erfolgte hier die Erschießung von vier Häftlingen, die aus Zelle 38 über die Mauern der Einzelzellendächer geflohen waren, jedoch wieder eingefangen wurden.
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