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Frick, Wilhelm

12. März 1877 – 16. Oktober 1946

Frick wurde in Alsenz (Pfalz) geboren. Der Lehrersohn studierte in München, Göttingen, Berlin und Heidelberg die Rechte, trat nach der Promotion in den Bayrischen Staatsdienst ein und kam zur Polizeidirektion München, wo er als Oberamtmann Leiter der politischen Polizei wurde, die die rechten Gruppen in Bayern offen unterstützte. Er hatte früh Kontakt zu Hitler und wurde nach dessen Putsch zu Festungshaft verurteilt, wegen seiner Wahl als Reichstagsabgeordneter für die verbotene NSDAP aber vorzeitig entlassen. Der seitdem ununterbrochen dem Reichstag angehörende Beamte des Oberversicherungsamtes München übernahm 1928 den Fraktionsvorsitz der NSDAP im Reichstag und wurde 1930-31 als erster nationalsozialistischer Abgeordneter in einem deutschen Land Innen- und Volksbildungsminister in Thüringen.

Frick hatte den Rang eines Reichsleiters der NSDAP. Er wurde von Hindenburg am 30. Januar 1933 zum Reichsminister und 1934 zugleich zum preußischen Minister des Innern ernannt, der damit bis 1943 die Verantwortung für alle innenpolitischen Maßnahmen der Regierung trug, vornehmlich die Gleichschaltung der Länder, die Auflösung der Parteien und die Rassen- und Reichsbürgergesetze. Die Integration von Partei und Staat, von Fricke im Rahmen des „Neuaufbaugesetzes" geplant, konnte nur in Ansätzen realisiert werden. Als Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung wurde Frick durch Himmler immer wieder abgedrängt. Himmler übernahm die politischen Polizeien der Länder und später den gesamten Polizeiapparat. 1943 im Ministerium abgelöst, blieb Frick Reichsminister ohne Geschäftsbereich und übernahm die neben der SS machtlos gewordene Funktion des Reichsprotektors von Böhmen und Mähren . Das Internationale Militärgericht verurteilte ihn in Nürnberg zum Tode durch den Strang. Er wurde hingerichtet und seine Asche von der Air Force verstreut. Quelle 235)