Auflösung der Stadtgemeinde Theresienstadt

„Verordnung des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren betreffend der Maßnahmen zur Unterbringung der Juden in geschlossenen Siedlungen vom 16. Februar 1942“, (veröffentlicht in einem Verordnungsblatt vom 28. Februar 1942):
(Die) Auflösung der Stadtgemeinde Theresienstadt (wird verfügt). Ihre Rechte und Verbindlichkeiten werden von der Landesbehörde in Prag abgewickelt.
Die Gemeindeangestellten sind in anderen Gemeinden unterzubringen. Die Matrikelämter sind mit dem 1. Mai 1942 aufzulassen, die Matrikel nach Roudnice zu übertragen.
Es wird weiter ausgeführt, daß die Grundstücke gegen eine angemessene Schadloshaltung enteignet werden und ab 31. Mai 1942 in das Eigentum des Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren übergehen. Die Entschädigungen zahlte der Auswanderungsfonds aus beschlagnahmtem jüdischen Eigentum. Die staatlichen Objekte (Kasernen usw.) wurden auf Kriegsdauer gepachtet.

Quellen

  • 18
    18. Hans Günther Adler , Theresienstadt 1941 - 1945, Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft Mohr - Verlag, , Tübingen, 2. Aufl. 1960 , S. 36.

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