Das Rauchen war in Theresienstadt verboten und wurde mit empfindlichen
Strafen, manchmal mit =>Deportation bestraft. Mitunter
wurden auch hohe Funktionäre demonstrativ bestraft.
Tagesbefehl vom 19. Juni 1943:
„Von Herrn Lagerkommandanten,
SS-Hauptsurmführer Dr.
=>Seidl, wurde Klaber, Josef (AK/391, Stellvertreter
des Leiters des Sicherheitswesens) zu sechs Monaten
Haft sowie zum Verluste sämtlicher
Vorrechte verurteilt und aus dem Sicherheitswesen
entlassen.
Klaber hat eingestanden, daß er geraucht, sich Geld
geborgt und dieses seiner Frau zum Einkauf von Lebensmitteln gegeben
hat. Er hat sich damit gegen die Lagerordnung vergangen. Erschwerend
kommt hinzu, daß er als Stellvertreter des Leiters des Sicherheitswesens
einen großen Vertrauensbruch begangen hat.“
Klaber (alter Offizier und Träger hoher Kriegsauszeichnungen)
wurde dennoch nicht =>deportiert. Er blieb bis
Kriegsende in Theresienstadt. Quelle: 426)