Auflösung der Stadtgemeinde Theresienstadt
„Verordnung des =>Reichsprotektors
für Böhmen und Mähren betreffend der Maßnahmen
zur Unterbringung der Juden in geschlossenen Siedlungen
vom 16. Februar 1942“, (veröffentlicht in
einem Verordnungsblatt vom 28. Februar 1942):
(Die) Auflösung der Stadtgemeinde Theresienstadt
(wird verfügt). Ihre Rechte und Verbindlichkeiten
werden von der Landesbehörde in Prag abgewickelt.
Die Gemeindeangestellten sind in anderen Gemeinden unterzubringen.
Die Matrikelämter sind mit dem 1. Mai 1942 aufzulassen,
die Matrikel nach Roudnice zu übertragen.
Es wird weiter ausgeführt, daß die Grundstücke
gegen eine angemessene Schadloshaltung enteignet werden
und ab 31. Mai 1942 in das Eigentum des Auswanderungsfonds
für Böhmen und Mähren übergehen.
Die Entschädigungen zahlte der Auswanderungsfonds
aus beschlagnahmtem jüdischen Eigentum. Die staatlichen
Objekte (Kasernen usw.) wurden auf Kriegsdauer gepachtet. Quelle: 18)